Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeiten
von Schülerinnen und Schülern für das Schuljahresabschlusszeugnis
Liebe Schülerinnen und Schüler,
gemäß BASS 12 – 65 Nr. 6 kann die Schule die ehrenamtliche Tätigkeit einer Schülerin oder eines Schülers würdigen, indem sie dem Zeugnis eine Bescheinigung beifügt.
Die Bescheinigung wird von der Einrichtung oder Organisation, in der die ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird, vollständig ausgefüllt und der Schule spätestens sechs Wochen vor dem Termin der Aushändigung der Zeugnisse zugeleitet.
Entsprechende Vordrucke der Bescheinigung als Anlage zum Jahreszeugnis sind in unserem
Schulbüro erhältlich.
Die Bescheinigung darf sich auf folgende Bereiche ehrenamtlicher Tätigkeit beziehen:
• im sozialen und karitativen Bereich,
• im kulturellen Bereich
(z. B. Musik, Brauchtumspflege),
• im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz,
• in der freien Jugendarbeit,
• im Sport.
Die Zeugnisanlage kann die Bewerbungschancen bei der Ausbildungsplatzsuche deutlich erhöhen. Viele Unternehmen sehen in der belegten ehrenamtlichen Tätigkeit ein herausragendes Merkmal sozialer Kompetenz der Bewerberinnen oder
Bewerber.